AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



Fußballcamp Günter Hermann

 

Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung für ein Angebot des Fußballcamp Günter Hermann (nachstehend Anbieter genannt) bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung erfolgt über das jeweilige Anmeldeformular auf der Homepage (
www.fussballcamp-hermann.de). Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung zustande.

 

Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf den Prospekten und den Internetdarstellungen auf der Seite www.fussballcamp-hermann.de sowie aus den
hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung und Rechnung.

 

Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. Erfolgt die Anmeldung zu einem Fußballcamp in einem Zeitraum von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, kann der Anbieter nicht mehr für eine rechtzeitige Anlieferung der Ausrüstung zum Veranstaltungsort garantieren.

 

Bezahlung
Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag wird innerhalb 14 Tage fällig. Vor Camp-Beginn erhalten Sie weitere Zahlungsaufforderungen, sofern Sie die Teilnahmegebühr nicht bezahlt haben.

 

Rücktritt
Der Kunde erhält nach bestätigter Teilnahme an dem Fussballcamp ein 14-tägiges Recht auf Widerruf. Entsprechende Widerrufsformular finden Sie 
hier.

Nach 14 Tagen kann der Kunde weiterhin jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück kann das Fußballcamp gemäß § 651 i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen.

Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer:
Bei Abmeldung bis sechs Wochen vor Camp-Beginn werden 30,00 Euro als Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei einem Rücktritt bis drei Wochen vor Camp-Beginn werden 30 % des Teilnahmepreises fällig. Wird innerhalb der letzten zwei Wochen vor Camp-Beginn abgesagt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Wird die Camp-Teilnahme, aus welchen Gründen auch immer, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit der Absage bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen.


Ablauf
Für die Dauer der Leistung des Fußballcamp überträgt der Kunde dem Fußballcamp und dem für sie tätigen Veranstaltungsleiter die Aufsichtspflichten und -rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer des Fussballcamp Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, so hat der Veranstaltungsleiter des Kurses oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages.

Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Veranstaltungsleiter des Fussballcamp, seinem Bevollmächtigten oder der Geschäftsstelle des Fussballcamp.

 

Angaben über den Gesundheitszustand
Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich voll belastbar sein und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können

Die Eltern des Teilnehmers verpflichten sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn des Fußballcamp Günter Hermann den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen (schriftlich / mündlich) und notwendige Medikamente (schriftlich / mündlich) ihres Kindes zu informieren.

Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Camps des Fußballcamp Günter Hermann werden dem Kunden angezeigt und können zum Abbruch der Kursteilnahme führen.

 

Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter
Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:


a) Bis 2 Wochen vor einem Fussballcamp:
Wird ein Fußballcamp von dem Fußballcamp Günter Hermann mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird dem Kunden eine Ersatzveranstaltung und / oder ein Gutschein für eine Ersatzveranstaltung angeboten. Kann der Anbieter dem Kunden keine Ersatzveranstaltung anbieten, bekommt der Kunde die gesamte Teilnahmegebühr zurück. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, erhält er die gesamte Teilnahmegebühr zurück.


b) Einhaltung der Camp-Regeln:
Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Camp-Regeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.

 

Wegen Wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch die Camp-Teilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt das Fußballcamp Günter Hermann keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden.

Jede Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Das Fußballcamp Günter Hermann übernimmt keinerlei Haftung für Schaden oder Verletzungen an sich oder Dritten. Das Fußballcamp Günter Hermann haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art vor, während und nach ihren Leistungen.

 

Beschränkung der Haftung
Ein Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.

 

Versicherungen
Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.

 

Medizinische Versorgung
Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Kunde die Fußballschule, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten dem Fußballcamp durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Kunde zum Ersatz verpflichtet.

 

Foto -und  Filmrechte

Mit der Anmeldung eines minderjährigen Teilnehmers und der Bezahlung der Teilnehmergebühr durch einen Erziehungsberechtigten (in der Regel ein Elternteil), tritt dieser die Nutzung des am Trainingsort entstandenen Bild-, Ton- und Filmmaterials an das Fußballcamp und deren Sponsor-Partner im Sinne einer freien und gewerblichen Nutzung in un- und bearbeiteter Form, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs, ab.
 
 

 

Gerichtsstand
Der Kunde kann das Fußballcamp nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Fußballcamp gegen den Kunde ist der Wohnsitz des Kunden/Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.

 

 

Bremen, Stand 24.11.2022

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